Informed consent zum record linkage: best practice und Mustertexte

  • Ausgangssituation: Die informierte Einwilligung ("Informed Consent") stellt den Königsweg für die Nutzung personenbezogener Daten dar. Gute Beispiele und Orientierungshilfen sind z.B. bei der Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) bzw. der Medizininformatik Initiative (MII) zu finden. Für die prospektive Verknüpfung eines personenbezogenen Datensatzes mit weiteren personenbezogenen Daten (Record Linkage) – z.B. die Anreicherung von Primärdaten einer epidemiologischen Studie mit Sekundärdaten aus der Krankenversorgung bzw. von Kostenträgern – gestaltet sich das Vorgehen hinsichtlich der Datenschutzanforderungen als sehr komplex. Studien in der Onkologie bzw. der Infektionsforschung, bei meldepflichtigen Erkrankungen bzw. im COVID-19-Umfeld könnten als Erlaubnistatbestand das jeweilige Krebsregistergesetz bzw. das Infektionsschutzgesetz heranziehen. Epidemiologische Studien erfordern i.d.R. diesbezüglich einen Informed Consent zum RecordAusgangssituation: Die informierte Einwilligung ("Informed Consent") stellt den Königsweg für die Nutzung personenbezogener Daten dar. Gute Beispiele und Orientierungshilfen sind z.B. bei der Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) bzw. der Medizininformatik Initiative (MII) zu finden. Für die prospektive Verknüpfung eines personenbezogenen Datensatzes mit weiteren personenbezogenen Daten (Record Linkage) – z.B. die Anreicherung von Primärdaten einer epidemiologischen Studie mit Sekundärdaten aus der Krankenversorgung bzw. von Kostenträgern – gestaltet sich das Vorgehen hinsichtlich der Datenschutzanforderungen als sehr komplex. Studien in der Onkologie bzw. der Infektionsforschung, bei meldepflichtigen Erkrankungen bzw. im COVID-19-Umfeld könnten als Erlaubnistatbestand das jeweilige Krebsregistergesetz bzw. das Infektionsschutzgesetz heranziehen. Epidemiologische Studien erfordern i.d.R. diesbezüglich einen Informed Consent zum Record Linkage. Es kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass alle Betroffenen diesen Informed Consent dazu uneingeschränkt erteilen. Zudem kann eine solche Einwilligung widerrufen werden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Anforderungen werden für zukünftige Projekte Mustertexte für die informierte Einwilligung zum Record Linkage als Grundlage für studienspezifische Einwilligungserklärungen – nicht nur für COVID-19 – bereitgestellt. Diese basieren auf erprobten Aufklärungstexten und Formulierungen aus der CoVerlauf-Studie sowie der NAKO Gesundheitsstudie.show moreshow less

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Metadaten
Author:Timm Intemann, Vanessa Lettieri, Dennis-Kenji KipkerGND, Alessandra Kuntz, Wolfgang Ahrens, Iris Pigeot, Benedikt BuchnerORCiDGND, Ulrich Sax
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-1053096
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/105309
Publisher:NFDI4Health Task Force COVID-19
Place of publication:Köln
Type:Report
Language:German
Year of first Publication:2023
Publishing Institution:Universität Augsburg
Release Date:2023/08/07
Pagenumber:31
Note:
im Namen des NFDI4Health Konsortiums und der NFDI4Health Task Force COVID-19
DOI:https://doi.org/10.4126/FRL01-006399943
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Zivilrecht
Juristische Fakultät / Institut für Zivilrecht / Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):CC-BY 4.0: Creative Commons: Namensnennung (mit Print on Demand)