Forschungsklausel statt Broad Consent: Sekundärnutzung von Patientendaten ohne Einwilligung, dafür mit Opt-out
- Die Medizininformatik-Initiative (MII), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), hat sich zum Ziel gesetzt, die Patientendaten, die im Rahmen eines Klinikaufenthalts entstehen, bundesweit digital zu vernetzen. Während der bald auslaufenden zweiten Förderphase (2018–2022) sollten die datenschutzrechtlichen Weichen für die Erreichung dieses Ziels durch die Schaffung eines bundesweiten Broad Consent gestellt werden. Jedoch hat sich insbesondere der Aufklärungsprozess, der als Wirksamkeitsvoraussetzung für den Broad Consent geleistet werden muss, in der Praxis als schwierig umsetzbar erwiesen. Als Lösungsmöglichkeit wird im Folgenden ein Rückgriff auf die Forschungsklauseln vorgeschlagen, ergänzt um eine sogenannte Opt-out-Lösung vergleichbar § 14 Abs. 1 Nr. 1 Saarländisches Krankenhausgesetz (SKHG).