Timm Intemann, Knut Kaulke, Dennis-Kenji Kipker, Vanessa Lettieri, Christoph Stallmann, Carsten O. Schmidt, Lars Geidel, Martin Bialke, Christopher Hampf, Dana Stahl, Martin Lablans, Martin Franke, Klaus Peter Kraywinkel, Joachim Kieschke, Sebastian Bartholomäus, Anatol-Fiete Näher, Galina Temper, Mohamed Lambarki, Stefanie March, Fabian Prasser, Anna Christine Haber, Johannes Drepper, Irene Schlünder, Toralf Kirsten, Iris Pigeot, Ulrich Sax, Benedikt Buchner, Wolfgang Ahrens, Sebastian Claudius Semler
- Die personenbezogene Verknüpfung von unterschiedlichen, gesundheitsbezogenen Daten mit dem Ziel einen Forschungsdatensatz zu erstellen, wird als Record Linkage bezeichnet. Diese Daten zu einer Person können bei voneinander getrennten Datenhaltern vorliegen. Auf diese Weise lassen sich wissenschaftliche Fragestellungen beantworten, die wegen des beschränkten Variablenumfangs mit einer Datenquelle alleine nicht zu beantworten wären. Diese verknüpften Daten entfalten ein riesiges Potential für die Gesundheitsforschung, um Prävention, Therapie und Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Da es sich dabei um sensible Daten handelt, gelten strenge Rechtsvorschriften um vor potenziellen Missbrauch zu schützen. Die derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten schränken allerdings die Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung so stark ein, dass ihr Potenzial für eine Verbesserung von Prävention und Versorgung bisher nicht ausgeschöpft werden kann. Record Linkage wird in Deutschland dadurchDie personenbezogene Verknüpfung von unterschiedlichen, gesundheitsbezogenen Daten mit dem Ziel einen Forschungsdatensatz zu erstellen, wird als Record Linkage bezeichnet. Diese Daten zu einer Person können bei voneinander getrennten Datenhaltern vorliegen. Auf diese Weise lassen sich wissenschaftliche Fragestellungen beantworten, die wegen des beschränkten Variablenumfangs mit einer Datenquelle alleine nicht zu beantworten wären. Diese verknüpften Daten entfalten ein riesiges Potential für die Gesundheitsforschung, um Prävention, Therapie und Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Da es sich dabei um sensible Daten handelt, gelten strenge Rechtsvorschriften um vor potenziellen Missbrauch zu schützen. Die derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten schränken allerdings die Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung so stark ein, dass ihr Potenzial für eine Verbesserung von Prävention und Versorgung bisher nicht ausgeschöpft werden kann. Record Linkage wird in Deutschland dadurch erschwert bzw. in vielen Fällen sogar unmöglich gemacht, dass es im Gegensatz zu Ländern keinen eindeutigen personenbezogenen Identifikator gibt, der eine Zusammenführung über verschiedene Datenkörper hinweg ermöglichen würde. Zudem sind in Deutschland interoperable Lösungen nicht vorhanden, um ein umfassendes studien- und datenkörperübergreifendes Record Linkage in einer gesicherten Umgebung durchführen zu können. Dem berechtigten Interesse auf Schutz der personenbezogenen Daten steht z. B. das Interesse entgegen, Risiken und Nutzen von Behandlungen zu erforschen und diese zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung zu nutzen. Bei der Durchführung von Record Linkage-Projekten steht die Wissenschaft vor großen Herausforderungen. Oftmals wird von Datenhaltern oder Datenschützern für die Verknüpfung personenbezogener Daten die informierte Einwilligung der einzelnen Studienteilnehmenden gefordert, selbst wenn dies nicht erforderlich ist, z. B. weil klare gesetzliche Regelungen fehlen. Hinzu kommt eine unterschiedliche Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Datenschutzbehörden. Zweitens erlauben die Informationen der zu verknüpfenden Datenquellen oft keine exakte Verknüpfung. So ist die Datensatzverknüpfung nicht nur ein rechtliches, sondern auch eine methodische Herausforderung. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Record Linkage für die Gesundheitsforschung in Deutschland gegenwärtig weit hinter den Standards anderer europäischer Länder hinterherhinkt. So müssen für jeden Anwendungsfall und jedes Record Linkage-Projekt einzelfallspezifische Lösungen entwickelt, geprüft, ggf. modifiziert und – falls positiv beschieden – umgesetzt werden. Die Limitationen und Möglichkeiten dieser unterschiedlichen und spezifisch auf verschiedene Anwendungsfelder zugeschnittenen Ansätze werden diskutiert und es werden die Voraussetzungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, um einen forschungsfreundlicheren Ansatz für die personenbezogene Datensatzverknüpfung zwischen verschiedenen Datenquellen in Deutschland zu erreichen. Dabei werden auch entsprechende Empfehlungen an den Gesetzgeber formuliert. Das White Paper soll die Grundlage für eine Verbesserung des Record Linkage für die Gesundheitsforschung in Deutschland schaffen. Es zielt darauf ab, praktikable Lösungen für die personenbezogene Datensatzverknüpfung von unterschiedlichen Datenquellen anzubieten, die im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung stehen.…