Zwischen objektiver Verfassungssicherung und Individualrechtsschutz - Politisierungspotential im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Wenn sich eine Grundrechtsverletzung oder das Rechtsschutzbedürfnis vor der Entscheidung erledigt, der Beschwerdeführer verstirbt oder die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen wird, können das grundlegende verfassungsrechtliche Interesse und die allgemeine Bedeutung die Fortführung des verfassungsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen. Dies ist Ausdruck der objektiven Dimension der Verfassungsbeschwerde. Je stärker dieser Charakter dominiert, desto eher liegt die Verfahrensherrschaft beim Gericht. Die vom subjektiven Rechtsschutz losgelöste objektive Kontrolle im Verfassungsbeschwerdeverfahren birgt aber auch ein gewisses Politisierungspotential und Unsicherheiten für Prozessbeteiligte. De lege ferenda bedarf es der Einfügugn eines Abs. 3 in § 93a BVerfGG, der deutlich macht, dass im Fall der grundsätzlichen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde ihre Rücknahme nicht mehr einseitig möglihc ist.

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Metadaten
Author:Aqilah SandhuORCiDGND
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/115166
URL:https://www.juris.de/perma?d=jzs-GVRZ-2024-2-004-15
ISSN:2625-1868OPAC
Parent Title (German):Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ)
Publisher:Otto Schmidt
Place of publication:Köln
Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2024
Release Date:2024/09/04
Tag:Subjektiver Rechtsschutz; Objektive Funktion; Grundrechtsschutz; Verfahrensautonomie; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Bundesverfassungsgericht; Verfahrensrecht; Prozessrecht; Verfassungsbeschwerde; Erledigung
Volume:7
Issue:2
First Page:15
Last Page:21
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht / Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre
Latest Publications (not yet published in print):Aktuelle Publikationen (noch nicht gedruckt erschienen)