Extraterritoriale Schutzpflichten und ihre Entfaltung – dargestellt am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit

  • Bei extraterritorialem Handeln stellen sich Fragen nach der Geltung grundrechtlicher Schutzpflichten. Wenn Projekte im Rahmen der Entwicklungsarbeit die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte fördern, ist der deutschen Staat auch bei seinem auswärtigen Handeln mit dem Grundrechtskonflikt bei einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert. Allerdings verfolgen manche Partnerländer ein liberaleres Regelungskonzept als die Bundesrepublik. Eine schlichte Übertragung der für Inlandssachverhalte aufgestellten Maßstäbe zur Auflösung der Kollisionslage zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Rechten der schwangeren Person entspricht dabei weder der Extraterritorialität des Handelns noch der Genese der Entwicklungszusammenarbeit. Vielmehr unterliegen Entstehung, Inhalt und Kontrolldichte grundrechtlicher Schutzpflichten bei extraterritorialem Handeln modifizierenden Faktoren. Hiervon ausgehend werden zunächst generelle Maßstäbe der extraterritorialenBei extraterritorialem Handeln stellen sich Fragen nach der Geltung grundrechtlicher Schutzpflichten. Wenn Projekte im Rahmen der Entwicklungsarbeit die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte fördern, ist der deutschen Staat auch bei seinem auswärtigen Handeln mit dem Grundrechtskonflikt bei einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert. Allerdings verfolgen manche Partnerländer ein liberaleres Regelungskonzept als die Bundesrepublik. Eine schlichte Übertragung der für Inlandssachverhalte aufgestellten Maßstäbe zur Auflösung der Kollisionslage zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Rechten der schwangeren Person entspricht dabei weder der Extraterritorialität des Handelns noch der Genese der Entwicklungszusammenarbeit. Vielmehr unterliegen Entstehung, Inhalt und Kontrolldichte grundrechtlicher Schutzpflichten bei extraterritorialem Handeln modifizierenden Faktoren. Hiervon ausgehend werden zunächst generelle Maßstäbe der extraterritorialen Grundrechtsbindung entwickelt. Sodann erfolgt deren Entfaltung am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit in Südafrika.show moreshow less

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Metadaten
Author:Sina FontanaGND, Lorenz Lang
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-1189346
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/118934
ISSN:0044-2348OPAC
Parent Title (Multiple languages):Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law (ZaöRV / HJIL)
Publisher:C.H. Beck
Place of publication:München
Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2024
Publishing Institution:Universität Augsburg
Release Date:2025/02/10
Volume:84
Issue:2
First Page:331
Last Page:364
DOI:https://doi.org/10.17104/0044-2348-2024-2-331
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht / Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Krisenresilienz
Nachhaltigkeitsziele
Nachhaltigkeitsziele / Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Nachhaltigkeitsziele / Ziel 5 - Geschlechtergleichheit
Nachhaltigkeitsziele / Ziel 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Nachhaltigkeitsziele / Ziel 17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):CC-BY-SA 4.0: Creative Commons: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (mit Print on Demand)