- Gerade noch rechtzeitig vor der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im September 2013 ist eine fraktionsübergreifend beschlossene Novelle des Wahlrechts in Kraft getreten. Um negative Stimmgewichte ebenso wie verfassungswidrige Wirkungen ausgleichsloser Überhangmandate auszuschließen, wurde das Sitzzuteilungsverfahren unter Beibehaltung des Zweistimmensystems neu geregelt. Künftig wird in einem aufwändigen Rechenverfahren zunächst die Sitzzahl des Bundestages berechnet, bevor diese dann in einer Oberzuteilung auf die Parteien und in Unterzuteilungen auf deren Landeslisten verteilt werden. Die gesetzliche Ausgestaltung dieses Verfahrens lässt mehr noch als sein sachlicher Inhalt Desiderate offen.