Die steuerliche Behandlung der Überführung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ins Ausland: Eine Untersuchung der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, 12 Abs. 1 KStG und § 4g EStG auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht
- Im Jahr 2007 wurde im Rahmen des SEStEG ein allgemeiner Entstrickungstatbestand in den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, 12 Abs. 1 KStG eingeführt. Danach hat ein Unternehmen die stillen Reserven eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens insbesondere dann zu versteuern, wenn es dieses in eine ausländische Betriebsstätte überführt. Die neue Regelung steht jedoch in dem Verdacht gegen die europäischen Grundfreiheiten zu verstoßen, weil die vergleichbare Überführung des Wirtschaftsguts in eine inländische Zweigniederlassung steuerlich neutral erfolgt. In dieser Arbeit wird die Vereinbarkeit des allgemeinen Entstrickungstatbestands der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, 12 Abs. 1 KStG und der Verschonungsregelung des § 4g EStG mit den Grundfreiheiten untersucht. Dazu werden zunächst die jeweiligen Normen analysiert und in die Systeme der steuerlichen Gewinnrealisierung und Betriebsstättengewinnermittlung eingeordnet sowie die relevanten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben herausgearbeitet. Auf dieserIm Jahr 2007 wurde im Rahmen des SEStEG ein allgemeiner Entstrickungstatbestand in den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, 12 Abs. 1 KStG eingeführt. Danach hat ein Unternehmen die stillen Reserven eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens insbesondere dann zu versteuern, wenn es dieses in eine ausländische Betriebsstätte überführt. Die neue Regelung steht jedoch in dem Verdacht gegen die europäischen Grundfreiheiten zu verstoßen, weil die vergleichbare Überführung des Wirtschaftsguts in eine inländische Zweigniederlassung steuerlich neutral erfolgt. In dieser Arbeit wird die Vereinbarkeit des allgemeinen Entstrickungstatbestands der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, 12 Abs. 1 KStG und der Verschonungsregelung des § 4g EStG mit den Grundfreiheiten untersucht. Dazu werden zunächst die jeweiligen Normen analysiert und in die Systeme der steuerlichen Gewinnrealisierung und Betriebsstättengewinnermittlung eingeordnet sowie die relevanten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage erfolgt die gemeinschaftsrechtliche Prüfung, deren Schwerpunkt auf der Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen der Steuerpflichtigen und der Mitgliedstaaten liegt. Darüber hinaus werden alternative Lösungsansätze zur Behandlung des grenzüberschreitenden Betriebsvermögenstransfers diskutiert.…