Das Genehmigungsverfahren als Verwaltungsverfahrenstyp: Versuch der Systembildung auf mittlerer Abstraktionsebene

  • Die vorliegende Arbeit widmet sich der Beantwortung insbesondere folgender zwei Forschungsfragen: Handelt es sich bei dem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren um einen eigenständigen und kodifizierungsfähigen Verwaltungsverfahrenstyp, der einer Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz zugänglich ist? Und bejahendenfalls, besteht für die Verankerung einer solchen Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ein Bedürfnis? Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Fragen gibt der in der Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz erhobene Vorwurf, dieses sei, insbesondere im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren, lückenhaft und zeichne sich durch eine ausgeprägte Verfahrenstypenarmut aus. Dabei liegt der Kern des Vorwurfs darin, dass das Regelwerk – mit Ausnahme des Planfeststellungsverfahrens - praktisch keine Modellregelungen der verschiedenen Verfahrenstypen im Sinne einer Angebotsgesetzgebung bereithält. ZurDie vorliegende Arbeit widmet sich der Beantwortung insbesondere folgender zwei Forschungsfragen: Handelt es sich bei dem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren um einen eigenständigen und kodifizierungsfähigen Verwaltungsverfahrenstyp, der einer Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz zugänglich ist? Und bejahendenfalls, besteht für die Verankerung einer solchen Modellregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ein Bedürfnis? Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Fragen gibt der in der Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Verwaltungsverfahrensgesetz erhobene Vorwurf, dieses sei, insbesondere im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren, lückenhaft und zeichne sich durch eine ausgeprägte Verfahrenstypenarmut aus. Dabei liegt der Kern des Vorwurfs darin, dass das Regelwerk – mit Ausnahme des Planfeststellungsverfahrens - praktisch keine Modellregelungen der verschiedenen Verfahrenstypen im Sinne einer Angebotsgesetzgebung bereithält. Zur Beantwortung der ersten Forschungsfrage wurde ein eigener Ansatz der Verfahrenstypenbildung erarbeitet. Denn die in der Verwaltungsrechtswissenschaft vorzufindenden Ansätze der Typenbildung sind nicht hinreichend spezifisch auf Genehmigungsverfahren bezogen. Aus ihnen lässt sich lediglich eine Dreiteilung von Genehmigungsverfahren ableiten, nämlich eine Untergliederung in anlagen-, produkt- und personenbezogene Genehmigungsverfahren. Die vorliegende Arbeit geht dabei von folgender Grundidee aus: Das Besondere Verwaltungsrecht ist - mit Hilfe eines zuvor festzulegenden Kriterienkatalogs - speziell auf sein Genehmigungsverfahrensrecht empirisch zu untersuchen. Hierfür ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die Genehmigungsverfahren enthalten, zunächst eine Auswahl der zu analysierenden Regelwerke zu treffen, wobei gleichzeitig eine ausreichende Repräsentativität sicherzustellen ist. Im Anschluss an die empirische Bestandsaufnahme sind die einzelnen Regelungselemente einer vergleichenden Betrachtung zu unterziehen, um die verallgemeinerungsfähigen und für das Genehmigungsverfahren typischen Bausteine herauszufiltern. Die Untersuchung des Genehmigungsverfahrensrechts des Besonderen Verwaltungsrechts erfolgte sodann auf zweierlei Art und Weise. Zunächst wurde eine größere Anzahl an Gesetzen und Verordnungen in die "Breite" untersucht (sog. Horizontalanalyse). Im Anschluss daran wurde - unter Veränderung der Perspektive zwecks Erzielung eines weiteren Erkenntnisgewinns hinsichtlich der Frage der Typisierbarkeit - eine sehr detaillierte Betrachtung einiger weniger Gesetze in die "Tiefe" vorgenommen (sog. Vertikalanalyse). Die Datenmenge musste hierfür - wiederum bei Gewährleistung möglichst hoher Repräsentativität - nochmals eingegrenzt werden. Zu diesem Zweck hat sich die Untersuchung auf je ein Referenzgebiet der drei Untergruppierungen von Genehmigungsverfahren, nämlich anlagen-, produkt- und personenbezogene Genehmigungsverfahren beschränkt. Die Untersuchung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Nach der Horizontalanalyse besteht nach derzeitiger Rechtslage kein für Genehmigungsverfahren typisches Verfahrensgrundgerüst, es handelt sich mithin nicht um einen eigenständigen Verwaltungsverfahrenstyp. Auch eine fachgebietsspezifische Betrachtung hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Dieser Befund wurde zudem von der Vertikalanalyse, die unter Einnahme einer veränderten Perspektive erfolgte, vollumfänglich bestätigt. Durch eine kritische Auseinandersetzung mit den im Genehmigungsverfahrensrecht bestehenden Divergenzen im weiteren Verlauf der Untersuchung konnte gezeigt werden, dass zwar einige wenige Verfahrenselemente - im Wege möglicher Gesetzesänderungen - als potentiell zukünftig verallgemeinerungsfähig einzustufen sind. Allerdings fehlt es insoweit an einem Kodifikationsbedürfnis.show moreshow less

Download full text files

Export metadata

Statistics

Number of document requests

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Heike HofmannORCiDGND
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-37702
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/3770
Advisor:Matthias Rossi
Type:Doctoral Thesis
Language:German
Publishing Institution:Universität Augsburg
Granting Institution:Universität Augsburg, Juristische Fakultät
Date of final exam:2016/05/12
Release Date:2016/07/27
GND-Keyword:Deutschland; Genehmigungsverfahren; Verwaltungsverfahrensgesetz
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):Deutsches Urheberrecht mit Print on Demand