Zum Umgang mit der Offshore-Windenergienutzung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) an ausgewählten europäischen Beispielen – Ein Beitrag zur Raumordnung auf dem Meer

  • Seit mehreren Jahren ist in der EU eine in hohem Maße steigende Meeresflächeninanspruchnahme zu beobachten. Einen wesentlichen Anteil daran hat der Ausbau der Offshore-Windenergienutzung, der im Zuge des politisch vorangetriebenen Umbaus der Energieversorgung hin zu einem vorwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden System zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aber auch die Intensivierung anderer Nutzungsarten wie des Schiffsverkehrs, der Verlegung von Seekabeln und Rohrleitungen, des Abbaus von Bodenschätzen, der Ölförderung sowie des Fischfangs führt zur Erhöhung des Nutzungsgrads des Meeresraums vor den europäischen Küsten. Die Offshore-Windenergienutzung sticht dadurch heraus, dass sie der Nutzungsbelang ist, welcher in den letzten Jahren am meisten Zuwachs erfahren hat – und auch weiter erfahren muss, um die klima- und energiepolitischen Ziele auf europäischer Ebene sicher zu erreichen. Hinzu kommt, dass sie ein besonders hohes Maß an Raumbedeutsamkeit besitzt. Nicht nur dieSeit mehreren Jahren ist in der EU eine in hohem Maße steigende Meeresflächeninanspruchnahme zu beobachten. Einen wesentlichen Anteil daran hat der Ausbau der Offshore-Windenergienutzung, der im Zuge des politisch vorangetriebenen Umbaus der Energieversorgung hin zu einem vorwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden System zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aber auch die Intensivierung anderer Nutzungsarten wie des Schiffsverkehrs, der Verlegung von Seekabeln und Rohrleitungen, des Abbaus von Bodenschätzen, der Ölförderung sowie des Fischfangs führt zur Erhöhung des Nutzungsgrads des Meeresraums vor den europäischen Küsten. Die Offshore-Windenergienutzung sticht dadurch heraus, dass sie der Nutzungsbelang ist, welcher in den letzten Jahren am meisten Zuwachs erfahren hat – und auch weiter erfahren muss, um die klima- und energiepolitischen Ziele auf europäischer Ebene sicher zu erreichen. Hinzu kommt, dass sie ein besonders hohes Maß an Raumbedeutsamkeit besitzt. Nicht nur die ortsfesten Installationen der Offshore-Windenergieanlagen selbst beanspruchen Fläche und wirken sich damit auf die marine Umwelt aus, sondern auch Umspannplattformen, Seekabel und induzierter Schiffsverkehr. Der Ausbau der Offshore-Windenergienutzung verstärkt die bereits vorhandenen Nutzungskonflikte auf dem Meer. Verschärft wird die Lage dadurch, dass die Meeresflächen, die für eine wirtschaftliche Nutzung durch die EU-Mitgliedstaaten in Frage kommen, räumlich stark begrenzt sind. Gemäß den einschlägigen völkerrechtlichen Regelungen, insbesondere dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) aus dem Jahr 1982, kommen für eine nationalstaatliche wirtschaftliche Nutzung nur die Meereszonenkategorien Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) und Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Frage. Die Offshore-Windenergienutzung der EU-Mitgliedstaaten findet in der Regel in beiden genannten Meereszonenkategorien statt, wobei sich der künftige Ausbau der Offshore-Windenergienutzung immer stärker auf die AWZ konzentrieren wird. Die AWZ, die sich auf einen bis zu 200 Seemeilen breiten Bereich zwischen Küstenmeer und Hoher See erstreckt, gehört im Gegensatz zum Küstenmeer nicht zum Hoheitsgebiet der Nationalstaaten. Einschlägig ist hier das Völkerrecht. Dieser besondere rechtliche Status der AWZ hat zur Folge, dass nationale Gesetze nur dann Anwendung finden, wenn ihr Regelungsbereich konform mit dem SRÜ ist und ihr Geltungsbereich explizit auf die AWZ ausgedehnt wird. Die Meeresflächen der AWZ sind keine freien Flächen. Sie unterliegen einer Vielzahl wirtschaftlicher und verkehrlicher Nutzungen und haben eine wichtige ökologische Funktion. Die sinnvolle Koordinierung verschiedenster Nutzungsansprüche und Schutzanforderungen auf diesen oftmals knappen Flächen stellt eine besondere formale und planungspraktische Herausforderung dar, die einer näheren Betrachtung lohnt. Wie gehen die untersuchten EU-Mitgliedstaaten mit der Herausforderung erheblicher Nutzungskonflikte in der AWZ um? Verfügen sie über marine Planungsinstrumente, die eine nachhaltige Entwicklung des Meeresraums leisten können? Und wenn ja, werden diese auch sachgerecht angewendet? Gelingt es, den raumrelevanten Ausbau der Offshore-Windenergienutzung sinnvoll zu integrieren? Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Strategien der EU-Mitgliedstaaten zur Entschärfung von Nutzungskonflikten, die durch den Ausbau der Offshore-Windenergienutzung verstärkt werden, sehr unterschiedlich sind. Gemeinsam ist ihnen interessanterweise, dass sich ihr Erfolg in Grenzen hält. Es zeigt sich, dass es Kriterien für eine marine Planung gibt, ohne die eine nachhaltige Entwicklung der Meeresflächen nicht gelingen kann. Diese Kriterien sind die gleichen, die auch in der terrestrischen räumlichen Planung für den Erfolg eines Planungsansatzes verantwortlich sind. Erfolgreich kann demnach nur eine gesamträumliche und querschnittsbezogene Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raums sein.show moreshow less

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Metadaten
Author:Birgit Brandhuber
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-379730
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/37973
Advisor:Konrad Goppel
Type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of first Publication:2017
Publishing Institution:Universität Augsburg
Granting Institution:Universität Augsburg, Fakultät für Angewandte Informatik
Date of final exam:2017/01/19
Release Date:2017/12/19
Tag:Marine Raumordnung; Offshore-Windenergienutzung
GND-Keyword:Europa; Windenergie; Windkraftwerk; Offshorebauwerk; Ausschließliche Wirtschaftszone
Institutes:Fakultät für Angewandte Informatik
Fakultät für Angewandte Informatik / Institut für Geographie
Licence (German):Deutsches Urheberrecht mit Print on Demand