Corporate Governance in der Societas Europaea (SE)

  • Als übergeordnete Fragestellung untersucht diese Dissertation, inwieweit bestimmte Interessensgruppen in Unternehmen die Rechtsform SE nutzen, um bestehende Governance-Strukturen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Diese Frage stellt sich, weil die gesetzlichen Grundlagen der SE im Vergleich zu deutschen Rechtsformen für Kapitalgesellschaften – und auch anderer EWR-Länder – mehrere Neuerungen hinsichtlich der Governance von Unternehmen enthalten. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Bereiche der unternehmerischen Mitbestimmung von Arbeitnehmern und die Struktur von Kontrollgremien. Kapitel 3 der Arbeit befasst sich mit der Teilfragestellung, ob nationale gesetzliche Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung einen Einfluss auf die Anzahl von SE-Gründungen in den Ländern des EWR haben. Der empirische Test dieses Zusammenhangs erfolgt anhand eines selbst erhobenen Datensatzes, der für alle 30 EWR Mitgliedsstaaten die Zahl der SE-Gründungen von 2004 bis 2013 enthält. NegativAls übergeordnete Fragestellung untersucht diese Dissertation, inwieweit bestimmte Interessensgruppen in Unternehmen die Rechtsform SE nutzen, um bestehende Governance-Strukturen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Diese Frage stellt sich, weil die gesetzlichen Grundlagen der SE im Vergleich zu deutschen Rechtsformen für Kapitalgesellschaften – und auch anderer EWR-Länder – mehrere Neuerungen hinsichtlich der Governance von Unternehmen enthalten. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Bereiche der unternehmerischen Mitbestimmung von Arbeitnehmern und die Struktur von Kontrollgremien. Kapitel 3 der Arbeit befasst sich mit der Teilfragestellung, ob nationale gesetzliche Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung einen Einfluss auf die Anzahl von SE-Gründungen in den Ländern des EWR haben. Der empirische Test dieses Zusammenhangs erfolgt anhand eines selbst erhobenen Datensatzes, der für alle 30 EWR Mitgliedsstaaten die Zahl der SE-Gründungen von 2004 bis 2013 enthält. Negativ binomiale Regressionsanalysen deuten auf einen positiven Einfluss nationaler gesetzlicher Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung – auch nach Kontrolle weiterer Faktoren – auf die Anzahl von SE-Gründungen in den untersuchten Ländern hin. Demzufolge entscheiden sich besonders häufig Eigentümer von Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern per Gesetz Mitbestimmungsrechte einräumen müssen, eine SE zu gründen. Kapitel 4 der Arbeit untersucht, inwiefern die Eigentümer deutscher Kapitalgesellschaften einen Rechtsformwechsel zur SE vollziehen, um Mitbestimmungsrechte einfrieren zu können. Dabei macht es sich das Gesellschaftsrecht der AG zunutze. Es sieht für Kapitalgesellschaften ab 500 Arbeitnehmern drittelbeteiligte (DrittelbG) und ab 2.000 Arbeitnehmern paritätisch mitbestimmte (MitbestG) Aufsichtsräte vor. Gemäß dem europäischen Gesetzgeber haben die Arbeitnehmer einer SE demgegenüber höchstens Anspruch auf die weitreichendsten Mitbestimmungsrechte, die in einer der Ursprungsgesellschaften Bestand hatten. Als Folge dessen sollte zu beobachten sein, dass der Rechtsformwechsel zur SE von deutschen Kapitalgesellschaften nicht unabhängig davon erfolgt, ob sie sich mit der Anzahl ihrer Arbeitnehmer unter- oder oberhalb von mitbestimmungsrelevanten Schwellenwerten befinden. Diese Hypothese wird unter Verwendung eines Datensatzes getestet, der sowohl Unternehmen mit der Rechtsform SE als auch AG enthält. Auf der Grundlage von getrennten Chi-Quadrat-Unabhängigkeitstests für die einzelnen Jahre des Beobachtungszeitraums (2004 bis 2014) lässt sich der vermutete Zusammenhang nicht bestätigen. Die Ergebnisse einer gemeinsamen Analyse aller deutschen SEs bis Ende des Jahres 2014 deuten aber auf eine signifikant höhere Anzahl an Gründungen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte von 500 und 2.000 Arbeitnehmern hin als darüber. Inwiefern sich ein empirischer Hinweis darauf finden lässt, dass Eigentümer deutscher Kapitalgesellschaften eine SE gründen, um Mitbestimmungsrechte präventiv einfrieren zu können, hängt folglich von der methodischen Vorgehensweise ab. Kapitel 5 der Arbeit untersucht, wie sich zum einen der Einfluss des Managements und zum anderen die Existenz großer Eigentümer auf die Anzahl der Mitglieder von SE Kontrollgremien auswirkt. Die empirischen Ergebnisse zeigen eine abnehmende Wahrscheinlichkeit für die Verkleinerung des Kontrollgremiums von SEs unter die Mindeststandards von AGs, wenn der Einfluss des Managements steigt. Gemäß diesem Befund wird die Chance, Mitglieder aus dem Kontrollgremium zu entfernen, von der Unternehmensleitung nicht systematisch genutzt. Sie scheint eine Präferenz für größere Gremien zu haben. Obwohl die Ergebnisse das zugrunde gelegte Argument stützen, wäre es sicherlich zu weit gegriffen, diese als empirische Evidenz für eine abnehmende Kontrollleistung mit zunehmender Gremiengröße zu interpretieren. Für den Zusammenhang zwischen der Größe von Eigentümern und der Anzahl von Mitgliedern von SE-Kontrollgremien liefert die empirische Analyse in Kapitel 5 zwei aussagekräftige Ergebnisse: 1) Mit dem kumulierten Eigentumsanteil, der von Mitgliedern des Kontrollorgans gehalten wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die untersuchten Unternehmen kleinere Kontrollgremien haben, als sie dies unter der Rechtsform AG haben müssten. 2) Der Einfluss des Eigentumsanteils des größten Aktionärs auf diese Wahrscheinlichkeit ist nur dann signifikant (positiv), wenn auch die Eigentumsanteile des zweit-, dritt-, viert- und fünftgrößten Aktionärs berücksichtigt werden. Wird Kontrolle durch große Aktionäre also über eine der wohl präzisesten Formen – direkte Beteiligung am Kontrollorgan – gemessen, scheinen diese die SE zu nutzen, um ihren Einfluss auf das Unternehmen auszubauen.show moreshow less

Download full text files

Export metadata

Statistics

Number of document requests

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Dominik Weiß
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-386631
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/38663
Advisor:Susanne Warning
Type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of first Publication:2018
Publishing Institution:Universität Augsburg
Granting Institution:Universität Augsburg, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Date of final exam:2016/11/29
Release Date:2018/09/06
Tag:Societas Europaea; Kontrollgremien
GND-Keyword:Europäische Aktiengesellschaft; Corporate Governance; Mitbestimmung; Arbeitnehmer
Pagenumber:217
Institutes:Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Institut für Betriebswirtschaftslehre
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
Licence (German):Deutsches Urheberrecht