Digitale Gesundheitstechnologien – das Recht als Hemmschuh oder Wegbereiter?

  • Der potenzielle Nutzen digitaler Gesundheitstechnologien hängt im Bereich der populationsbezogenen Gesundheitsforschung maßgeblich davon ab, ob und in welchem Umfang sich diese Technologien auf eine Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten stützen lassen. Allerdings herrscht erhebliche Unsicherheit bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zur Verarbeitung von Forschungsdaten mittels digitaler Gesundheitstechnologien. Die Praxis der Forschungsdatenverarbeitung ist immer noch maßgeblich vom Primat der Einwilligung als Legitimationsgrundlage für eine Datenverarbeitung geprägt, obwohl das Informationsmodell des deutschen und europäischen Gesetzgebers mit seinen ambitionierten Anforderungen an die freiwillige und informierte Einwilligung realitätsfern ist. Auch die Konzepte des Broad Consent, Dynamic Consent und Meta Consent, die Alternativen zur klassischen Einwilligungslösung darstellen, können nicht sämtliche Defizite des EinwilligungsmodellsDer potenzielle Nutzen digitaler Gesundheitstechnologien hängt im Bereich der populationsbezogenen Gesundheitsforschung maßgeblich davon ab, ob und in welchem Umfang sich diese Technologien auf eine Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten stützen lassen. Allerdings herrscht erhebliche Unsicherheit bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zur Verarbeitung von Forschungsdaten mittels digitaler Gesundheitstechnologien. Die Praxis der Forschungsdatenverarbeitung ist immer noch maßgeblich vom Primat der Einwilligung als Legitimationsgrundlage für eine Datenverarbeitung geprägt, obwohl das Informationsmodell des deutschen und europäischen Gesetzgebers mit seinen ambitionierten Anforderungen an die freiwillige und informierte Einwilligung realitätsfern ist. Auch die Konzepte des Broad Consent, Dynamic Consent und Meta Consent, die Alternativen zur klassischen Einwilligungslösung darstellen, können nicht sämtliche Defizite des Einwilligungsmodells beheben. Um die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Forschung im Public-Health-Bereich im Blick zu behalten, muss der Forschungsdatenschutz weiterentwickelt werden. Lösungen müssen dabei nicht nur am Einwilligungsverhalten selbst ansetzen, sondern auch eine Legitimation der Datenverarbeitung ganz ohne Einwilligung in den Blick nehmen oder auf eine unwiederbringliche Aufhebung des Personenbezugs der Daten abzielen. Dieser Diskussionsartikel beleuchtet die ambivalente Rolle des Rechts im Hinblick auf digitale Gesundheitstechnologien und zeigt, dass der oftmals als Hindernis verstandene Gesundheitsdatenschutz – bei entsprechender Weiterentwicklung – durchaus den Weg für digitale Gesundheitstechnologien bereiten kann.show moreshow less

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Metadaten
Author:Merle Freye, Benedikt BuchnerORCiDGND
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-1115665
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/111566
ISSN:1436-9990OPAC
ISSN:1437-1588OPAC
Parent Title (German):Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Publisher:Springer Science and Business Media LLC
Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2024
Publishing Institution:Universität Augsburg
Release Date:2024/02/23
Tag:Public Health, Environmental and Occupational Health
Volume:67
Issue:3
First Page:285
Last Page:291
DOI:https://doi.org/10.1007/s00103-024-03835-3
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Zivilrecht
Juristische Fakultät / Institut für Zivilrecht / Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Haftungsrecht und Recht der Digitalisierung
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):CC-BY 4.0: Creative Commons: Namensnennung (mit Print on Demand)