Die Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) in der Praxis: Umsetzung von Anhang I in der Pathologie

  • Hintergrund Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt mehrere Bedingungen an Pathologische Institute, die hausinterne In-vitro-Diagnostika (IH-IVD) entwickeln und anwenden. Diese Bedingungen müssen jedoch nicht alle unmittelbar mit dem Geltungsbeginn der IVDR zum 26.05.2022 umgesetzt worden sein. Auf der Grundlage einer Änderungsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union werden die Anforderungen an IH-IVD stufenweise eingeführt. Die Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I muss seit Mai 2022 gewährleistet sein Ziel der Arbeit Mit diesem Artikel möchten wir die praktische Umsetzung der aktuell gültigen Bedingungen für IH-IVD im Pathologischen Institut des Universitätsklinikums Heidelberg vorstellen und damit mögliche Hilfestellung für andere Einrichtungen geben Schlussfolgerungen Neben der intensiven Auseinandersetzung mit den Anforderungen an IH-IVD geben mehrereHintergrund Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) stellt mehrere Bedingungen an Pathologische Institute, die hausinterne In-vitro-Diagnostika (IH-IVD) entwickeln und anwenden. Diese Bedingungen müssen jedoch nicht alle unmittelbar mit dem Geltungsbeginn der IVDR zum 26.05.2022 umgesetzt worden sein. Auf der Grundlage einer Änderungsverordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union werden die Anforderungen an IH-IVD stufenweise eingeführt. Die Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I muss seit Mai 2022 gewährleistet sein Ziel der Arbeit Mit diesem Artikel möchten wir die praktische Umsetzung der aktuell gültigen Bedingungen für IH-IVD im Pathologischen Institut des Universitätsklinikums Heidelberg vorstellen und damit mögliche Hilfestellung für andere Einrichtungen geben Schlussfolgerungen Neben der intensiven Auseinandersetzung mit den Anforderungen an IH-IVD geben mehrere Handreichungen und Hilfestellungen eine Orientierungshilfe zur Umsetzung und Harmonisierung der in Artikel 5 (5) genannten Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen. Auch der Austausch in akademischen Netzwerkstrukturen ist für die Interpretation und die praktische Umsetzung der IVDR von großer Bedeutung. Für universitäre und nicht-universitäre Einrichtungen stellt die Sicherstellung der IVDR-Konformität – neben den wesentlichen Aufgaben in der Krankenversorgung, in der Lehre und der Forschung und Weiterentwicklung von Methoden zur optimalen und zielgerichteten Diagnostik sowie der Aufrechterhaltung des sich stetig weiterentwickelnden Qualitätsmanagementsystems – eine weitere personelle und zeitliche Herausforderung dar.show moreshow less

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Metadaten
Author:Andy Kahles, Hannah Goldschmid, Anna-Lena Volckmar, Carolin Ploeger, Daniel Kazdal, Roland Penzel, Jan Budczies, Christa Flechtenmacher, Ulrich M. GassnerGND, Monika Brüggemann, Michael Vogeser, Peter Schirmacher, Albrecht Stenzinger
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-1123010
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/112301
ISSN:2731-7188OPAC
ISSN:2731-7196OPAC
Parent Title (German):Die Pathologie
Publisher:Springer Science and Business Media LLC
Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2023
Publishing Institution:Universität Augsburg
Release Date:2024/04/05
Tag:Pathology and Forensic Medicine
Volume:44
Issue:6
First Page:381
Last Page:391
DOI:https://doi.org/10.1007/s00292-023-01231-3
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht
Juristische Fakultät / Institut für Öffentliches Recht / Professur für Öffentliches Recht
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):CC-BY 4.0: Creative Commons: Namensnennung (mit Print on Demand)