Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat aufgrund wissenschaftlicher Ergebnisse die Richtwerte zur Luftqualität 2021 verschärft. Es wurde eine deutliche Absenkung der Jahresmittelwerte von Feinstaub (Partikelgröße 2,5 µm oder kleiner, PM2,5) sowie der Langzeitbelastung gegenüber Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) empfohlen. Das Mortalitätsrisiko, wie Studien für den Bereich der niedrigen Luftschadstoffkonzentrationen belegen, steigt bereits oberhalb der WHO-Richtwerte an. In Deutschland wurden die WHO-Richtwerte von 2021 für PM2,5 und NO2 im Jahr 2022 deutlich überschritten.
In diesem Positionspapier geben wir folgende Empfehlungen zur Europäischen Luftqualitätsrichtlinie: (1) Festlegung von verbindlichen Grenzwerten entsprechend WHO 2021, (2) Geltungsbereich der Grenzwerte in ganz Europa, (3) Fortführung und Ausbau der etablierten Ländermessnetze, (4) Ausbau der Luftqualitätsmessungen für ultrafeine Partikel und Rußpartikel, (5) Verknüpfung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz.
Eine Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe erfordert gesellschaftliche und politische Veränderungen unter anderem in den Bereichen Mobilität, Energienutzung und -erzeugung, Stadt- und Raumplanung. Die Umsetzung der WHO-2021-Richtwerte hätte einen volkswirtschaftlichen Nettonutzen von 38 Mrd. € im Jahr.
Ambitionierte Grenzwerte für Luftschadstoffe helfen auch, den Klimawandel und seine gesundheitlichen Auswirkungen einzudämmen. Die Kommission Environmental Public Health hält daher ambitioniertere Grenzwerte für notwendig, um einen effektiven Gesundheitsschutz in Deutschland zu ermöglichen, und fordert, dass Luftschadstoffgrenzwerte entsprechend den WHO-Empfehlungen von 2021 in Europa verbindlich werden.