Dateninfrastrukturen für die Gesundheitsforschung: ethische Rahmenbedingungen und rechtliche Umsetzung
- Die Rolle von Dateninfrastrukturen für die Gesundheitsforschung beschränkt sich nicht allein darauf, als Service oder Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Datenerzeuger:innen und -nutzer:innen zu fungieren. Die Infrastruktur ist vielmehr selbst ein Akteur im Prozess des Datenteilens, der für diesen auch entsprechend Verantwortung trägt. Dies gilt zuallererst für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Fußt die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person, ist auch seitens der Infrastruktur sicherzustellen, dass sämtliche Datenverarbeitungsprozesse von dieser Einwilligung erfasst sind. Stützt sich die Datenverarbeitung auf einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand, müssen im Rahmen der Infrastruktur v. a. technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, damit ein möglichst hohes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Zudem fällt der Infrastruktur eine Verantwortung zu, wenn es um die Umsetzung von Betroffenenrechten wieDie Rolle von Dateninfrastrukturen für die Gesundheitsforschung beschränkt sich nicht allein darauf, als Service oder Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Datenerzeuger:innen und -nutzer:innen zu fungieren. Die Infrastruktur ist vielmehr selbst ein Akteur im Prozess des Datenteilens, der für diesen auch entsprechend Verantwortung trägt. Dies gilt zuallererst für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Fußt die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person, ist auch seitens der Infrastruktur sicherzustellen, dass sämtliche Datenverarbeitungsprozesse von dieser Einwilligung erfasst sind. Stützt sich die Datenverarbeitung auf einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand, müssen im Rahmen der Infrastruktur v. a. technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, damit ein möglichst hohes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Zudem fällt der Infrastruktur eine Verantwortung zu, wenn es um die Umsetzung von Betroffenenrechten wie Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten geht und um den Umgang mit Zufalls- und Zusatzbefunden. Die Frage, mit welchem Selbstverständnis sich Forscher:innen in Infrastrukturprojekte einbringen und in welcher Form auch privatwirtschaftliche Unternehmen in solcherlei Projekte eingebunden werden sollen, muss sich am Gemeinwohl orientieren. Damit einher geht die Verpflichtung, dass Infrastrukturen so weit wie möglich an den Prinzipien der Partizipation, der Transparenz und der Wissenschaftskommunikation ausgerichtet sind. Die Beachtung all dieser ethischen und rechtlichen Aspekte ist vor allem auch deshalb wichtig, weil nur auf diese Weise das Vertrauen aller Stakeholder gewonnen und damit die zentrale Basis für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb einer Dateninfrastruktur geschaffen werden kann.…