Verfassungsrechtliches Integrationsziel: dogmatische Grundlagen, begrenzte Prägekraft und inhaltliche Ausrichtung
- Ein verfassungsrechtliches Integrationsziel war von Beginn an im Grundgesetz angelegt und wird durch die Entwicklung der Bundesrepublik zum Einwan-derungsland im Migrationskontext geprägt. Ausgerichtet ist das verfassungs-rechtliche Integrationsziel auf Teilhabe, einschließlich demokratischer Integra-tion im Sinne demokratischer Mitbestimmung. Zu dessen Verwirklichung sind sämtliche demokratische Räume in den Blick zu nehmen und etwaige Integrati-onshemmnisse auszuräumen.In dem Zusammenspiel dieser demokratischen Räume verwirklicht sich die Integrationsfunktion des demokratischen Prozesses. Dieser offenbart zu-gleich Integrationsambivalenzen. Zwar entsteht ein integrativer Diskursraum für verschiedene gegebenenfalls konfligierende Meinungen und Interessen, ein-schließlich solcher von Menschen mit Migrationsgeschichte. Soweit nicht die Verfassung konkrete Vorgaben macht, wird aber die Entscheidung über die Zu-gehörigkeit durch dieEin verfassungsrechtliches Integrationsziel war von Beginn an im Grundgesetz angelegt und wird durch die Entwicklung der Bundesrepublik zum Einwan-derungsland im Migrationskontext geprägt. Ausgerichtet ist das verfassungs-rechtliche Integrationsziel auf Teilhabe, einschließlich demokratischer Integra-tion im Sinne demokratischer Mitbestimmung. Zu dessen Verwirklichung sind sämtliche demokratische Räume in den Blick zu nehmen und etwaige Integrati-onshemmnisse auszuräumen.In dem Zusammenspiel dieser demokratischen Räume verwirklicht sich die Integrationsfunktion des demokratischen Prozesses. Dieser offenbart zu-gleich Integrationsambivalenzen. Zwar entsteht ein integrativer Diskursraum für verschiedene gegebenenfalls konfligierende Meinungen und Interessen, ein-schließlich solcher von Menschen mit Migrationsgeschichte. Soweit nicht die Verfassung konkrete Vorgaben macht, wird aber die Entscheidung über die Zu-gehörigkeit durch die demokratische Mehrheit getroffen. Das betrifft neben der Zugehörigkeit zum Staatsvolk die integrative Öffnung der Rechtsordnung sowie die Formulierung wechselseitiger Integrationserwartungen. Bei alldem ist die Integration einschließlich der demokratischen Integration ein Prozess und Zustand, der nicht allein durch das Recht geregelt werden kann, sondern sich vielfach schlicht innerhalb gesellschaftlicher Freiräume vollzieht. Auf gesamt-gesellschaftlicher Eben entsteht so ein Raum für ein Zusammenleben in Vielfalt.…

