In der Bundesrepublik Deutschland haben sich die Anforderungen innerhalb der Abfallwirtschaft in den letzten Jahren drastisch verändert. Kostensteigerungen in der Abfallentsorgung und damit verbundene Gebührenerhöhungen haben in der Öffentlichkeit zu kontroversen Diskussionen geführt. Der Grund für diesen Kostenanstieg liegt in den veränderten abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zum einen haben immissionsschutzrechtliche Vorschriften, das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Technischen Anleitungen dazu geführt, daß sich die Standards (Emissionsgrenzwerte, Oberflächenabdichtung, Sickerwasserbehandlung) an die umwelttechnische Sicherheit von Deponien und Abfallverbrennungsanlagen regelmäßig erhöht haben und weiter erhöhen werden. Zum anderen wird das Leistungsangebot der Kommunen immer umfangreicher. Die differenzierte Abfallsammlung führt zu höheren Kosten bei der Abfalllogistik: Im Rahmen der Abfallentsorgung geht es nicht mehr nur um die Restmüllabfuhr, sondern es wird eine breite Palette an Dienstleistungen angeboten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Finanzierung und Verteilung solcher Belastungen. Die Verwendung pauschalisierender Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe wie beispielsweise des Haushalts- oder des Personenmaßstabes, die sich ausschließlich am Restmüll orientieren, werden unter Berücksichtigung steigender Gebühren von der Bevölkerung als ungerecht empfunden. Zudem wird die fehlende Lenkungswirkung kritisiert. Durch eine "Ökologisierung der kommunalen Gebühren", d.h. der Einbeziehung von gesamtwirtschaftlichen Kosten der Umweltbelastung bei der Ausgestaltung und Bemessung der Gebühren, soll das ökologisch Notwendige durch ökonomische Anreize erreicht werden. Neue, verursachungsgerechte und für die Bürger verständliche Gebührenmodelle, die Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung geben, sollen Anwendung finden. Eine alleinige Finanzierung der gesamten Entsorgungseinrichtung über die Restmüllgebühr wird der veränderten Abfallstruktur in Zukunft nicht mehr gerecht werden.
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens besteht vor diesem Hintergrund darin, zusammen mit den Kooperationspartnern der näher untersuchten Gebietskörperschaften, Ursachen für unterschiedlich hohe Gebühren und Kosten-deckungsgrade innerhalb der kommunalen Umweltpolitik, hier speziell in der Abfallwirtschaft, und die damit verbundenen ungleichen finanziellen Belastungen für die Bürger transparent zu machen. Im folgenden werden zunächst die Be-sonderheiten der kommunalen Umweltpolitik im Föderalstaat herausgearbeitet, dabei wird speziell auf die Situation im Freistaat Bayern und auf den Stellenwert der bayerischen Gemeinden, der bayerischen Landkreise und der bayerischen kreisfreien Städte (die kommunale Ebene) eingegangen. Ausgehend von den theoretischen Grundlagen der Abfallwirtschaft, also dem rechtlichen Hintergrund, den Zielen, den Trägern, dem institutionellen und organisatorischen Rahmen sowie den Abfallgebühren, war es möglich, drei exemplarische Fallstudien durchzuführen. Diese beziehen sich auf die kreisfreie Stadt Augsburg, den Landkreis Augsburg und den Landkreis Aichach-Friedberg. Dafür wurden leitfadengestützte Experteninterviews und recherchierte Sekundärdaten ausgewertet und abschließend die drei Gebietskörperschaften miteinander verglichen.
Die Aufgabe der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen besteht darin, die Verbraucher mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser in ausreichender Menge zu versorgen. Auf der anderen Seite müssen die kommunalen Abwasserentsorgungsbetriebe das von den Grundstückseigentümern erzeugte Abwasser entsorgen. Dabei sollen sowohl Wasserpreise als auch Abwassergebühren vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Wasserwirtschaft den Verbrauchern finanzielle Anreize bieten, Wasser zu sparen. Das innerhalb der Wasserver- und Entsorgung bestehende Kostenproblem resultiert dabei aus der im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr dezentralen Struktur des deutschen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssystems. Kooperationen stellen eine Möglichkeit dar, um mehr Effizienz und Effektivität im Sinne einer nachhaltigen Wasserwirtschaft zu erreichen. Die Kooperation erfolgt dabei freiwillig zwischen den agierenden Einheiten in der Wasserwirtschaft und zwar unabhängig von deren Größe oder Organisationsformen. Eine Kooperation kann grundsätzlich zwischen zwei oder mehreren Wasserversorgungsunternehmen oder Abwasserentsorgungsbetrieben oder zwischen einem Wasserversorgungsunternehmen und einem Abwasserentsorgungsbetrieb vereinbart werden. Damit von diesem strategisch wichtigen Instrument Gebrauch gemacht werden kann, müssen gegebenenfalls Kommunal- und Steuergesetze geändert werden.
Das Hauptziel dieses Arbeitspapieres besteht darin, am Beispiel der kreisfreien Stadt Augsburg sowie den Städten und Gemeinden der Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Donau-Ries und Dillingen, Möglichkeiten aufzuzeigen, wo innerhalb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch Kooperation Synergieeffekte realisiert werden können. Basierend auf einer eigenen Befragung werden die Ergebnisse dann im Kontext einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beurteilt.