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Thinking like a lawyer — human rights and their association with the plastic surgeon of today
(2023)
Plastic surgeons are trained to perform a wide repertoire of surgeries—ranging from standard local procedures to highly specialized operations. Therefore, plastic surgeons treat a plethora of clinical presentations and address multiple patient needs. Their daily workflow is increasingly entwined with legal topics. The concrete legal interpretation falls within the remit of legal experts. However, by understanding the legal basics of selected surgical procedures, plastic surgeons may generate synergies in patient care and clinical practice. The legal situation is to be elucidated based on the German Basic Law (GBL) and the European Convention on Human Rights (ECHR).
Zur Bewältigung der durch die sog. "Ärzteschwemme" mitverursachten prekären Kostensituation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Altersgrenze für die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung vorgelegt. Von verschiedener Seite werden gegen eine solche Neuregelung verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Diese Bedenken sind im Ergebnis ungerechtfertigt, wenn die Einführung einer Altersgrenze für Kassenärzte mit großzügigen Härtefallregelungen und längerfristigen Übergangsbestimmungen gekoppelt wird.
Die Diskussion über die Gefährdung des Menschen durch elektromagnetische Wellen wird in der Fachwelt wie auch in der Öffentlichkeit zusehends heftiger. Sie entzündet sich derzeit vor allem am Bau von Fernmeldetürmen. Der folgende Beitrag versucht, die damit zusammenhängenden wesentlichen Rechtsfragen zu klären. Schwerpunkte der Darstellung bilden die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Privilegierungen und deren Zusammenspiel sowie die Maßstäbe der behördlichen Entscheidung unter Ungewißheitsbedingungen im Lichte der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur justiziellen Kontrolldichte.
Die Klausur behandelt im prozessualen Teil die Verfassungsbeschwerde eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens gegen ein Gerichtsurteil. Der materielle Teil befaßt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (Art. 76 II GG), des Bestimmtheitsgebotes im Rahmen von Art. 103 II und 80 I 2 GG sowie der Willensbildung der Bundesregierung beim Erlaß von Rechtsverordnungen im Umlaufverfahren.
Vorwort
(2018)